Ausstellungsrichtlinien


Bitte lesen Sie die Richtlinien sorgfältig durch und bringen Sie diese auch Ihren Mitarbeitern zur Kenntnis.

Aufenthalt für Aussteller und Beschäftigte
Ab einer Stunde vor und bis eine Stunde nach den Öffnungszeiten der Messe.

Aufbautermine der Hochzeitsmesse Albstadt, 3.+4. Oktober 2009
1 Tag vor Messebeginn, 2.10.2009 von 8:00 bis 20:00 Uhr

Abbautermine
Beginn letzter Tag der Messe, So. 4.10.09, 18.30 Uhr
und Ende Tag nach der Messe, Mo., 5.10.09, 12.00 Uhr

Alle nach Abbauende entstehenden Mehrkosten, wegen nicht eingehaltener Abbauzeit, gehen zu Lasten des Ausstellers.

Bodenbeschaffenheit in der Halle und im Freigelände
Halle – Parkett
Foyer - Stein
Freigelände – Pflastersteine oder Teer

Die Standfläche in den Hallen muss mit sauberem Bodenbelag voll ausgelegt sein.
Bei Verwendung von doppelseitigem Teppichklebeband oder Teppichklebefliesen ist auf dem
Hallenboden zuerst ein Paketklebeband anzubringen, um eine rückstandsfreie Entfernung des
Doppelklebebandes zu gewährleisten. Säulen und Träger gelten als einbezogen.

Trennwände
Es werden von der Messeleitung nur Trennwände in den Mittelblöcken (siehe Hallenplan) gestellt. Sollten Sie weitere Trennwände benötigen, wenden Sie sich bitte an uns. Die Trennwände sind weiß und haben eine glatte Oberfläche. Die Trennwände dürfen nicht tapeziert, angebohrt, getackert, bespannt, etc werden! Sie dürfen beklebt werden, der Kleber muss jedoch wieder rückstandsfrei entfernt werden.
Stände im Nahrungs- und Gastronomiebereich sind nach der Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des Lebensmittelrechts (vom 08.08.2007) mit Wand- und Bodenbelägen zu versehen, die glatt und leicht abwaschbar sind.

Teppichboden
Die Laufwege in der Halle werden von der Messeleitung mit einem roten Teppichboden ausgelegt. Die Auslegung des Messestandes mit Teppich oder Ähnlichem ist Aufgabe des Ausstellers. Dies kann auch in Auftrag gegeben werden, bitte setzen Sie sich dann mit uns in Verbindung.

Brandverhütung
Es gilt die VStättVO BW, insbesondere ist der Paragraph 33 zu beachten. Auf die folgenden Vorschriften weisen wir hin – deren Einhaltung wird vor und auch während der Messe durch die Feuerwehr kontrolliert. Evtl. Verstöße können den sofortigen Messeausschluss und kostenpflichtigen Abbau des Messestandes, bzw. der evtl. Brandlasten zur Folge haben.

Auszug VStättVO BW, Brandverhütung, § 33

(1) Vorhänge von Bühnen und Szenenflächen müssen aus mindestens schwerentflammbarem Material bestehen.

(3) Ausstattungen müssen aus mindestens schwerentflammbarem Material bestehen. Bei Bühnen oder Szenenflächen mit automatischen Feuerlöschanlagen genügen Ausstattungen aus
normalentflammbarem Material.

(5) Ausschmückungen müssen aus mindestens schwerentflammbarem Material bestehen.
Ausschmückungen in notwendigen Fluren und notwendigen Treppenräumen müssen aus
nichtbrennbarem Material bestehen.

(6) Ausschmückungen müssen unmittelbar an Wänden, Decken oder Ausstattungen angebracht
werden. Frei im Raum hängende Ausschmückungen sind zulässig, wenn sie einen Abstand von
mindestens 2,50 m zum Fußboden haben. Ausschmückungen aus natürlichem Pflanzenschmuck
dürfen sich nur so lange, wie sie frisch sind, in den Räumen befinden.

(8) Brennbares Material muss von Zündquellen, wie Scheinwerfern oder Heizstrahlern, so weit entfernt sein, dass das Material durch diese nicht entzündet werden kann.

Aussteller-Ausweise
Aussteller-Ausweise sind kostenlos. Bitte informieren Sie uns über die Anzahl der benötigten Ausweise. Die Aussteller-Ausweise liegen ab dem Aufbaubeginn im Messebüro zur Abholung bereit.

Anlieferung von Waren
Der Aussteller hat die Möglichkeit, eine Stunde vor Messebeginn und eine halbe Stunde nach Schluss der Messe Waren anzuliefern.
Anlieferungen können bei der Messeleitung/dem Hallenmeister entgegengenommen werden. WICHTIG: Die reine Anschrift der Festhalle Ebingen (Hohenzollernstraße 10, 72458 Albstadtt) reicht nicht aus. Bitte geben Sie immer ihre Firmierung und ihre Standnummer an.

Die Halle darf nicht befahren werden.
Das Übernachten in der Halle ist verboten.

Reinigung
Die Reinigung der Gänge in der Halle und im Freigelände wird von der Messeleitung übergenommen. Die Reinigung des Standes ist Sache des Ausstellers und muss täglich vor Veranstaltungsbeginn beendet sein. Der Aussteller, der seinen Stand nicht rechtzeitig reinigt, hat für die zusätzlichen Kosten, die der Messeleitung entstehen, aufzukommen.
Die Standreinigung kann in Auftrag gegeben werden, bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Abfallvermeidung und Mülltrennung
Unvermeidbare Abfälle sind vom Aussteller in den bereitgestellten Müllsäcken zu sammeln. Diese werden Samstag und Sonntag vor Messebeginn und nach Messeschluss, bzw. montags nach Abbauende, am Stand durch die Messeleitung abgeholt.

Antrag zum Verkauf von Speisen und Getränken
Der Aussteller hat die Genehmigung selbst zu beantragen. Hierdurch entstehende Kosten (Gebühren, Abgaben, Steuern etc.) trägt der Aussteller.

Bewachung
Das Messegelände ist allgemein bewacht bzw. abgeschlossen.
Diese Bewachung endet nach Abbauende.
Sollten sie individuelle Tag- und Nachtwachen speziell für Ihren Messestand benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Sanitätsdienst / Sicherheitswache der Feuerwehr
Der Sanitätsdienst und die Sicherheitswache der Feuerwehr sind telefonisch über die Messeleitung
erreichbar (Markus Ringle, Tel. 0172/7425437).

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung wird die Messeleitung von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

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Messeleitung

Stand 01.05.2009